Bevor Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ulrike Schumann-Stöckert – UKIA – Raum für Entfaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktikerpraxis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
 
 
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Klienten als Behandlungsvertrag gemäß §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1.2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie, die Heilkunde für jedermann auszuüben,
annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. 
1.3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen inklusive Behandlung erhalten.
 
2. Inhalt des Behandlungsvertrages
2.1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet.
2.2. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
2.3. Es werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden angewendet, die teilweise schulmedizinisch nicht oder noch nicht anerkannt sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker für Psychotherapie gegenüber zu erklären.
2.4. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe und Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktikern für Psychotherapie nicht gestattet.
 
3. Mitwirkung des Klienten
Zu einer Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist in dem Fall aber berechtigt, die Behandlung zu beenden. Wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungshilfe verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
 
4. Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
4.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird. 
4.2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien. 
4.3 Der Patient kann auf Wunsch eine honorarpflichtige Rechnung nach einer Behandlungsphase erhalten. Diese Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen Behandlungszeitraum und der bereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines Auftrags des Patienten. 
 
5. Honorarerstattung durch Dritte
5.1 Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung erstattet wird. 
5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Patienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt. 
 
6. Vertraulichkeit der Behandlung 
6.1 Patientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten erteilt. 
6.2 Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht. 6.3 Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen. 
6.4 Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt. In der Akte befindliche Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt. 
6.5 Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten. 
   
7. Gerichtsstand
7.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- & Ausland. 
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters. 

8. Sonstige Nebenbestimmungen
8.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
8.2 Eine Änderung des Vertragspunkts 11 bedarf ebenfalls der Schriftform.
8.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 
 
 9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching, Beratung, Gründungsberatung oder Reiki. 
 
 
 
Zusätzliche AGB für die pferdegestützten Angebote
 
Für die pferdegestützten Angebote von UKIA-Raum für Entfaltung gelten die Allgemeinen AGB im vollen Umfang und zusätzlich folgende zusätzliche Vereinbarungen:
 
10.  Haftung
Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit dem Pferd risikobehaftet ist (Unfallgefahr, Allergiepotenzial, Verschleiß und Verschmutzung von Kleidung und Schuhen).
Die Teilnahme an vereinbarten Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Haftung.
Die Therapeutin und die von ihr angewiesenen Trainer*innen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Klient hat festes Schuhwerk sowie den Witterungen entsprechende Kleidung zu tragen.
Dem Klienten wird der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung empfohlen.
Therapeutin, Co-Trainer*innen und die eingesetzten Pferde verfügen über eine ihrem Einsatz entsprechende Versicherung.

11. Aufsichtspflicht
Für minderjährige bzw. unmündige Klienten besteht eine Aufsichtspflicht seitens der Therapeutin erst ab Beginn der Therapieeinheit und der unmittelbaren Übergabe des Klienten durch den Erziehungsberechtigten. Die Aufsichtspflicht endet mit der Therapieeinheit oder der vorherigen Übergabe an den Erziehungsberechtigten.
In Pausen und Wartezeiten dürfen minderjährige bzw. unmündige Klienten nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände verweilen.

12. Bestimmungen für den Aufenthalt auf dem Pferdehof
Die Arbeit mit dem Pferd beinhaltet gewisse Risiken.
Trotz spezieller und sorgfältiger Ausbildung kann es beim Fluchttier Pferd zu unvorhergesehenen Reaktionen kommen.
Daher ist es von besonderer Bedeutung, im Umgang mit dem Pferd besondere Sorgfalt und Vorsicht walten zu lassen.
Zu den Pferden ist ein angemessener Abstand einzuhalten, in der Nähe der Pferde ist sich ruhig zu verhalten.
Auf dem gesamten Gelände herrscht Rauchverbot. Fremde Hunde sind auf dem Grundstück nicht erwünscht.
Den Anweisungen der Therapeutin und der Hofbesitzer ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Betreten von Koppel/Paddocks/Reitplatz/Roundpen ist ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Therapeutin verboten.
Das Betreten des Hofgeländes ist nur bei vereinbarter Therapieeinheit oder, wenn die Therapeutin anwesend ist und es erlaubt, gestattet.
Das Füttern der Pferde ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Therapeutin ist verboten.
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Ebenso die Mithilfe auf dem Hof über die Therapieeinheit hinaus sowie ein Verbleib des Klienten auf dem Hof über die Einheit hinaus.
Für auf dem Hof gelagertes oder vergessenes persönliches Eigentum des Klienten übernimmt die Therapeutin keine Haftung.

12. Firmeninterne Veranstaltungen – pferdegestützte Teamtrainings
 
Firmeninterne Veranstaltungen werden von UKIA schriftlich per E-Mail angeboten. Sie sind mit der Auftragsbestätigung durch UKIA für beide Seiten bindend.
Das vereinbarte Honorar wird zu 50 % vor dem Seminartermin und zu 50 % direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig.
 
Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert oder verschoben, so werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung oder Verschiebung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
 
Findet ein verschobenes Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin statt, wird die Hälfte des bereits gezahlten Betrags auf den vereinbarten Gesamtbetrag angerechnet. Eventuell bereits bei UKIA angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
 
Als Lieferant einer Dienstleistung haftet UKIA im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Honorare. Jede Art von darüber hinausgehendem Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers oder Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.
 



Rechtliches
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden! Jeder Patient/ Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben. 
Die hier angebotenen Leistungen ersetzen keine Behandlung bei einem Facharzt.
Befinden Sie sich bereits in einer Behandlung, ist ein Attest des behandelnden Arztes vorzulegen.
Befinden Sie sich in Behandlung bei einem psychologischen Psychotherapeuten so ist eine Zusammenarbeit mit dem behandelnden Therapeuten ausdrücklich gewünscht.
 
 


Regelungen zu Terminen

Terminvereinbarung 
Termine sind nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache möglich. Für dringende Fälle werden nach Möglichkeit sehr kurzfristige Notfalltermine vergeben.
Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf meiner Mailbox. Ich rufe Sie gern und zeitnah zurück. 
 
Kosten 
Ein erstes 20-minütiges Telefonat ist kostenlos und unverbindlich.
Die aktuellen Preise meiner Leistungen sind auf der Homepage unter AKTUELLES veröffentlicht.
Weitere Informationen und Vereinbarungen auf Anfrage.
 
Absagen und Terminverschiebungen 
1. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, so bitte ich um möglichst frühzeitige Information gerne per E-Mail oder Telefon.
2. Bei einer Absagefrist unter 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, stelle ich mit 100 % des Honorars in Rechnung.